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Ausgleichstaxe nach dem BEinstG für 2023

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2023 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei

25 bis 99 AN monatlich 292 €,100 bis 399 AN monatlich 411 € und

400 oder mehr AN monatlich 435 €. (BGBl II 2022/418)

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Artikel-Nr.
RdW 2022/661

15.12.2022
Heft 12/2022