Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2023 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich 292 €,100 bis 399 AN monatlich 411 € und400 oder mehr AN monatlich 435 €. (BGBl II 2022/418)
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