Die Höhe der Ausgleichstaxe beträgt im Kalenderjahr 2025 für jeden einzelnen begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, bei
25 bis 99 AN monatlich 335 €100 bis 399 AN monatlich 472 €400 oder mehr AN monatlich 499 €. (BGBl II 2024/385)
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