(Hosp, ZfS 2008/4, S. 139)
Das Recht der Begünstigten einer (Privat-)Stiftung, von dieser Informationen und Auskünfte insb hinsichtlich Erfüllung des Stiftungszwecks und Einsicht in Unterlagen der (Privat-)Stiftung zu erhalten, stelle einen wesentlichen Bestandteil sowohl des österr als auch des liechtensteinischen Stiftungsrechts dar. Der Autor berichtet über das Urteil des FL-OGH vom 7. 2. 2008 zur Frage der Auskunfts- und Informationsrechte und schließt mit Anmerkungen dazu.
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