Die Begründung für die Einführung des Auskunftsbescheides liegt in bestimmten komplexen steuerrechtlichen Regelungen. Aus dem Blickwinkel des Legalitätsprinzips ist diese Begründung jedoch problematisch. Ebenfalls zu hinterfragen ist die Entgeltkomponente; denn der Verwaltungskostenbeitrag orientiert sich am Umsatz des Antragstellers und weist damit keinen Zusammenhang zu den tatsächlichen Verwaltungskosten auf. Der Verwaltungskostenbeitrag erscheint daher nicht sachgerecht.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.