Die Diskussion über die Auskunftspflicht der Access-Provider bei möglichen Urheberrechtsverletzungen durch deren Kunden über elektronische Tauschbörsen ist voll im Gange. Nicht zuletzt deshalb, da sich das OLG Wien zurzeit in mehreren analogen Fällen mit der Frage befassen muss, ob die Zuordnung einer bereits bekannten (dynamischen) IP-Adresse zu Stammdaten eine Rufdatenrückerfassung iSd § 149a StPO darstellt oder ob es sich um die bloße Bekanntgabe von Stammdaten handelt.
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