(Laudacher, SWK 29/2008, S 780)
Das Erkenntnis des VwGH vom 17. 4. 2008, 2008/15/0064, in dem dieser die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von § 10 Abs 2 KStG bestätigt, werfe viele Fragen auf; insbesondere der Methodenwechsel habe von Seiten der Lehre Kritik hervorgerufen und weitere Probleme wieder in den Vordergrund gerückt. Der UFS hat zur Klärung der nunmehr bestehenden Zweifelsfragen zwei Vorabentscheidungsersuchen in einer kombinierten Anfrage an den EuGH gerichtet, die im Beitrag dargestellt werden.
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