(Laudacher, SWK 29/2008, S 780)
Der VwGH bestätigt im Erk 17. 4. 2008, 2008/15/0064, die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit von § 10 Abs 2 KStG 1988. Das Erkenntnis werfe allerdings viele Fragen auf, insb der Methodenwechsel habe von Seiten der Lehre Kritik hervorgerufen und weitere Probleme wieder in den Vordergrund gerückt. Der UFS hat zur Klärung der nunmehr bestehenden Zweifelsfragen zwei Vorabentscheidungsersuchen in einer kombinierten Anfrage an den EuGH gerichtet.
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