(Moshammer/Aigner, SWI 12/2009, S. 575)
Im Rahmen der Novellierung von § 10 KStG wurde die Beteiligungsertragsbefreiung für ausländische Beteiligungserträge von Privatstiftungen gem § 13 Abs 2 KStG neu geregelt. Für ausländische Beteiligungserträge aus EU-Staaten sowie aus Norwegen besteht die Steuerfreiheit unabhängig von Mindestbeteiligungshöhe oder -behaltedauer der den Erträgen zugrunde liegenden Beteiligung. Bei Beteiligungserträgen aus Drittstaaten ließen gewichtige Argumente den Schluss zu, dass eine Steuerfreiheit in analoger Anwendung des § 10 Abs 1 Z 7 KStG bestehe. Ob die Ungleichbehandlung inländischer Portfoliodividenden und solcher aus Drittstaaten einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit darstelle, bleibe vorerst offen.
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