Zugleich eine Besprechung der Entscheidungen 9 ObA 92/10k und 9 ObA 4/11w
Zwei Urteile des OGH1 zum Betriebspensionssystem eines österreichischen Luftfahrtunternehmens widmen sich der Frage, ob im konkreten Fall eine Pensionskassen-(PK-)Betriebsvereinbarung (BV) eine beitrags- oder eine leistungsorientierte PK-Zusage begründet bzw ob allenfalls eine Mischform2 geregelt ist. In der Literatur wurden diese Entscheidungen als Fehlurteile kritisiert.3 Im Folgenden soll die Problematik der Auslegung von PK-BVen neuerlich vertieft werden.
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