Für die Gebührenpflicht eines Rechtsgeschäfts ist nur relevant, was in der Urkunde enthalten ist. Aufgrund dieses Urkundenprinzips hängt die Frage der Gebührenpflicht nicht selten davon ab, wie der Urkundeninhalt zu interpretieren ist. Der Beitrag zeigt die Grenzen der Auslegung von Urkunden auf, und erläutert Beispiele, in denen der VwGH und der UFS nicht auf den Wortlaut der Urkunde abstellten. Daraus ergeben sich Risiken im Zusammenhang mit der Vermeidung von Gebühren.
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