(Novacek, ÖStZ 2008/1081, S. 551)
Nach dem ursprünglichen Wortlaut der Bestimmung idF der RV zum SchenkMG 2008 war vorgesehen, dass "Erwerbe von Vermögen" nach Maßgabe der in dieser Bestimmung enthaltenen Regelung gem § 3 Abs 1 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen sind. Aufgrund eines Abänderungsantrags des Finanzausschusses wurde das Wort "Erwerbe" durch die Worte "Bei unentgeltlichem Erwerb" ersetzt, was zu Unklarheiten führe, die der Autor im Beitrag aufzeigt.
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