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Auslegungshilfe zur EU-Arbeitszeitrichtlinie

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Die Europäische Kommission hat ihre Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die RL 2003/88/EG aus dem Jahr 2017 aktualisiert und die seither ergangene Rsp des EuGH zur Auslegung der RL eingearbeitet. Angesichts der komplexen Struktur der Arbeitszeitrichtlinie liegt das Ziel der 68-seitigen Mitteilung darin, den Behörden und Unternehmen einen umfassenden Leitfaden zur Auslegung der RL zu geben. Die Mitteilung enthält keine neuen Vorgaben, und stehen die vertretenen Auffassungen unter dem Vorbehalt etwaiger Fortentwicklungen sowie Ergänzungen durch die Rsp des EuGH. (Amtsblatt der EU C 109 vom 24. 3. 2023, S 1)

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Artikel-Nr.
RdW 2023/227

12.05.2023
Heft 5/2023