Wirtschaftsrecht

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Offenlegung von Konzernabschlüssen

RA Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-HSG / Dr. Birgit Leb

Kommen die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss aufzustellen haben, der Verpflichtung zur Offenlegung des Konzernabschlusses gemäß § 280 UGB trotz vorangegangener Aufforderung durch das Firmenbuchgericht nicht nach, so kann über diese bei Verschulden eine Zwangsstrafe verhängt werden. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der OGH3 überraschend klargestellt, dass die gesetzlichen Vertreter (hier: Vorstand einer Aktiengesellschaft) "bei besonderen Fallkonstellationen" kein Verschulden an der verabsäumten Offenlegung von Konzernunterlagen trifft und daher Zwangsstrafen unzulässig sind. Im gegenständlichen Fall stand der mittlerweile einzige Mitarbeiter - als alleiniger Know-how-Träger für den Konzernabschluss - der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung. Für den Vorstand war es unmöglich, an die notwendigen Informationen zur Aufstellung des Konzernabschlusses zu gelangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/502

16.08.2010
Heft 8/2010
Autor/in
Birgit Leb

Dr. Birgit Leb ist Rechtsanwältin der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH in Linz mit Tätigkeitsschwerpunkten Familien-, Ehe- und Erbrecht, Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie insbesondere die Schnittstelle „Ehe und Unternehmen“.

Publikationen (Auswahl):
Leb, Unternehmen und Ehe Rechtsratgeber (2012); Lang/Leb, Vergebührung von Vorwegvereinbarungen/Eheverträgen, ecolex 2013, 1022; Leb, Ehe, Verlöbnis und eingetragene Partnerschaft, in Deixler-Hübner, Handbuch Familienrecht (2015) 39; Leb, Der beste Freund als Ehestörer? - Zur Geltendmachung von Detektivkosten, iFamZ 2016, 23.

Gerald Schmidsberger

Dr. Gerald Schmidsberger, M.B.L.-H.S.G. ist Partner und Rechtsanwalt der Kanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH (SCWP Schindhelm) in Linz und Wels und hat zahlreiche Funktionen in Aufsichtsräten und Stiftungsvorständen übernommen. Dr. Schmidsberger ist Autor und Universitätslektor.

Publikationen (Auswahl):
Schmidsberger, Gestaltung von GmbH-Verträgen² (2020); Schmidsberger/Duursma, Kommentierung der §§ 1-4, in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG Kommentar² (2018).