Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Judikatur

Ausschluss von Vertragsbediensteten vom Rechtsanwaltsberuf

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bislang war eine Tätigkeit als Beamter - im Gegensatz zu Vertragsbediensteten - mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft unvereinbar (§ 20 lit a RAO). Diese Einschränkung auf Beamte hat der VfGH nun aber über Antrag des OGH als verfassungswidrig aufgehoben (VfGH 5. 10. 2022, G 173/2022). Es sind keine sachlichen Gründe erkennbar, weshalb die Unvereinbarkeit mit der Ausübung der Rechtsanwaltschaft allein von der dienstrechtlichen Stellung des Organs abhängig sein soll, vielmehr ist die Unvereinbarkeit in der Bindung an Weisungen der obersten Organe begründet. Diese Weisungsgebundenheit besteht aber unabhängig von der Art der entgeltlichen dienstrechtlichen Stellung als Beamter oder Vertragsbediensteter. Die Aufhebung der Wortfolge "durch ernannte berufsmäßige Organe" in § 20 lit a RAO tritt mit Ablauf des 31. 10. 2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist somit auch Vertragsbediensteten eine Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte verwehrt.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2022/660

15.12.2022
Heft 12/2022