(D. Aigner, taxlex 6/2009, S. 259)
Die KESt-Pflicht von Bezügen von körperschaftlich organisierten Agrargemeinschaften wurde im Rahmen des AbgÄG 2009 (nunmehr Budgetbegleitgesetz 2009) rückwirkend per 1. 1. 2009 ausdrücklich in § 93 Abs 1 Z 1 EStG verankert. Der Beitrag stellt die Neuregelung dar und analysiert die Folgen der für die Gesetzesänderung ursächlichen VwGH-Rechtsprechung.
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