Die KStR 2013 sehen bei Wertaufholungen von zuvor (steuerneutral) ausschüttungsbedingt teilwertgeminderten Beteiligungen eine steuerwirksame Zuschreibung vor. Der Beitrag beleuchtet die Frage, ob Zuschreibungen nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung auch in der Unternehmensgruppe steuerwirksam sind.
Nach § 9 Abs 7 KStG sind Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen in der Unternehmensgruppe steuerneutral. Für Zuschreibungen vertreten die KStR1 eine spiegelbildliche Betrachtungsweise; sie sind daher wie Teilwertabschreibungen ebenfalls steuerneutral. Diese spiegelbildliche Betrachtungsweise in der Unternehmensgruppe ist jedoch uE nicht verallgemeinerungsfähig und daher nicht auf Zuschreibungen nach (ebenso steuerneutralen) ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibungen zu übertragen.2 Auch die KStR 2013 gehen in Rz 1295 von einer steuerpflichtigen Zuschreibung nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung aus.3 Damit stellt sich aber die Frage, ob eine Zuschreibung nach ausschüttungsbedingter Teilwertabschreibung auch in der Unternehmensgruppe steuerpflichtig oder - gestützt auf den für die Unternehmensgruppe vertretenen Symmetriegrundsatz - steuerneutral ist.
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