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Außergewöhnliche Belastung: Aufwendungen für Begleitpersonen iZm Heilbehandlungen eines schwer behinderten Kindes

Bearbeiter: Bernhard Renner

Die im Beschwerdejahr zweijährige Tochter der Beschwerdeführerin (Bf) leidet seit der Geburt aufgrund eines Kunstfehlers an einer Bewegungsstörung und bedarf einer Vollzeitpflege; es besteht eine 100%ige Erwerbsfähigkeitsminderung. Die Bf bezog erhöhte Familienbeihilfe und pflegebedingte Geldleistungen.

Vom Krankenversicherungsträger wurden zwei je 15-tägige Reha-Aufenthalte für das Kind sowie eine Begleitperson bewilligt; die Kosten mit Ausnahme eines Selbstbehalts vom Krankenversicherungsträger bzw dem Betreiber der Geburtsklink getragen. Für die Unterkunft und die Verpflegung des Ehemanns, der zweiten (fünfjährigen) Tochter der Bf und einer bei der Familie angestellten Betreuerin fielen weitere Kosten der Unterkunft und Verpflegung an.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/711

15.11.2019
Heft 21/2019