Selbstbehalt verfassungswidrig?
Wer 50.000 € gewerbliche Einkünfte und zB 50.000 € Dividendeneinkünfte bezieht, hat bei der außergewöhnlichen Belastung einen Selbstbehalt von nur 6.000 €; wer dagegen 100.000 € gewerbliche Einkünfte und keine Dividendeneinkünfte bezieht, dessen Selbstbehalt beträgt 12.000 €, also das Doppelte, obwohl er in Summe gleich viel verdient. - Eine sachliche Rechtfertigung für diese Schlechterstellung ist nicht erkennbar.
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