Steuerrecht

Außergewöhnliche Belastung: Keine Zwangsläufigkeit bei üblicher Versicherungsmöglichkeit?

MMag. Dr. Peter Pülzl, LL.M.

Nach dem Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs vom26.06.2003III R 36/01, BStBl 2004 II 47, können Ausgaben zur Wiederbeschaffung lebensnotwendiger Vermögensgegenstände dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, wenn keine allgemein übliche und zumutbare Versicherung abgeschlossen wurde. Die Entscheidung wirft dogmatische und praktische Abgrenzungsfragen auf.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/290

17.05.2004
Heft 5/2004
Autor/in
Peter Pülzl

Prof. Dr. MMag. Peter Pülzl, LL.M. ist Steuerberater; Forschungs- und Lehrtätigkeit am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht (Finanzrecht) der Universität Innsbruck; Mitglied des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW und der Kommission für Tiroler Steuerfragen; Prüfungskommissär der KSW; Fachautor und Fachvortragender.