Steuerrecht

Aussetzung der Einhebung bei verdeckten Gewinnausschüttungen

Christoph Ritz

1.1. Als Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung (§ 147 BAO) bei einer GmbH wird der Geschäftsführerbezug des Jahres 1988 vom Finanzamt als unangemessen hoch und daher teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beurteilt. Das KSt-Verfahren für 1988 wird von Amts wegen wiederaufgenommen (§ 303 Abs 4 BAO). In der gem § 307 Abs 1 BAO mit der Verfügung der Wiederaufnahme verbundenen neuen Sachentscheidung (also im KSt-Bescheid 1988) wird der als vGA qualifizierte Teil des Geschäftsführerbezuges dem Gewinn

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Artikel-Nr.
RdW 1990, 416

01.11.1990
Heft 11/1990
Autor/in
Christoph Ritz

Prof. Dr. Christoph Ritz ist seit 1980 im BM für Finanzen im Bereich der BAO tätig und Universitätslektor an der Universität Linz; Fachvortragender (ua für Bundesfinanzakademie, Akademie der Wirtschaftstreuhänder, Anwaltsakademie, ÖGWT, VVT, ARS, SWK Steuerrechtstag); Nationalberichterstatter für IFA Kongress 1999; Teilnahme an Symposien und Seminaren (Universität Graz, Universität Wien, Wirtschaftsuniversität Wien).

Publikationen:

Fachartikel vor allem zum Abgabenverfahrensrecht (zB in RdW, ÖStZ, SWK, SWI), Beiträge in Sammelwerken (zB in beiden Stoll-Festschriften, Wien 1995 und 2005), BAO-Kommentar, 3. Auflage (2005).