Steuerrecht

Aussetzung der Einhebung tatsächlich nur bei einer Nachforderung?

StB Dr. Michael Kotschnigg

Das Gesetz (§ 212a Abs 1 BAO) verlangt für eine Aussetzung der Einhebung („AE“) eine „Nachforderung“, die unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid zurückgeht. Judikatur (zB VwGH 24. 6. 2003, 2003/14/0029, ÖStZB 2004, 199; 19. 10. 1999, 94/14/0082, ÖStZB 2000, 110) und Verwaltungspraxis (RAE Rz 424) interpretieren diesen Begriff eng im Sinne einer Steuerzahlungspflicht.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/621

16.10.2006
Heft 10/2006
Autor/in
Michael Kotschnigg

StB Dr. Michael Kotschnigg ist schwerpunktmäßig im Bereich Rechtsdurchsetzung in Abgaben- und Finanzstrafsachen und dabei in hohem Maße als „Berater der Berater“ für Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder tätig.