Thema - Arbeitsrecht

Ausweitung der Möglichkeit für Arbeitnehmer zur Meldung von Rechtsverstößen

Dr. Andreas Gerhartl

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) eröffnet einem Rechtsträger die Möglichkeit zur Ausdehnung des sachlichen Anwendungsbereichs des Gesetzes. Arbeitnehmer können in diesem Fall daher auch in den erweiterten Geltungsbereich fallende Rechtsverletzungen melden. Obwohl solche Ausweitungen inhaltlich (zumindest soweit sie bestimmte Bereiche betreffen) durchaus als sinnvoll empfunden werden, werfen sie anderseits auch (arbeitsrechtliche) Probleme auf.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6894/4/2024

10.04.2024
Heft 6894/2024
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.