Nachdem alle Vertragsstaaten das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum ratifiziert haben, ist es - mit einem Jahr Verspätung - am 1. Jänner 1994 in Kraft getreten. Das EWR-Abkommen, BGBl 1993/909, enthält in seinem Anhang mehrere Rechtsakte, die Änderungen zivilrechtlicher Bestimmungen erfordern. Der österreichische Gesetzgeber nützte die Verzögerung, um zeitgerecht einige Gesetze zu erlassen oder zu ändern, die mit Inkrafttreten des Abkommens den EWR-konformen Rechtszustand herstellen sollen. Das neue HandelsvertreterG und die urheberrechtlichen Bestimmungen über Computersoftware sind bereits in Kraft getreten. In einer kurzen Übersicht werden die wesentlichen Neuerungen ab 1. Jänner 1994 dargestellt, wobei auf eine Prüfung der Richtlinienkonformität der einzelnen Bestimmungen ebenso wie auf die Darstellung zusätzlich notwendiger Änderungen verzichtet wird. Die Gesetzesnovellen fügen sich in die Reihe der durch die EG-Richtlinien bedingten Änderungen, die immer stärker das Zivilrecht der nationalen Rechtsordnungen berühre1).
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