Derzeit sei davon auszugehen, dass Bauunterbrechungen aufgrund von COVID-19 keine Hemmung der Betriebsstättenfrist in den USA bewirken. Demzufolge steige die Gefahr, dass dt und österr Anlagenbauunternehmen mit ihren derzeitigen Aktivitäten in den USA eine US-Betriebsstätte im steuerlichen Sinne begründen könnten. Daher sollten Unternehmen den Projektablauf sowie die aktuellen steuerrechtlichen Entwicklungen genau verfolgen, um frühzeitig notwendige Compliance-Verpflichtungen zu adressieren.
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