Artikelrundschau Februar 2020 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten - Abgrenzungsfragen zu aktiven und passiven Rechtsträgern (Konrad/Schimek, SWI 2/2020, S. 86)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Österr Finanzinstitute unterliegen hinsichtlich des automatischen Informationsaustauschs zwei verschiedenen Melderegimen. Der automatische Informationsaustausch erfordere, dass Unternehmen selbst bestimmen, ob sie als aktive NFE oder passive NFE zu qualifizieren seien. Die Autoren analysieren drei verschiedene Klassifizierungen und ihre ähnlichen, aber nicht identen Kriterien, welche aufgrund FATCA, dem OECD Common Reporting Standard und dem GMSG vorgesehen sind.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/227

21.04.2020
Heft 7/2020