Arbeitsrecht

Automatischer Übergang von Arbeitsverträgen bei Betriebsinhaberwechsel

Georg Schima

Neue Rechtslage - Vorsicht beim Unternehmenskauf

Das monatelange Tauziehen um das „AVRAG“ (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) hat sein Ende gefunden. Nachdem der frühere Entwurf1) in den Sozialpartnerverhandlungen nochmals gründlich überarbeitet worden war, wobei ein Gutteil der Anregungen von Runggaldier aufgegriffen wurde, passierte der geänderte Entwurf am 18. 5. 1993 den Ministerrat2), wurde am 8. 6. 1993 in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales noch mit ein paar kleinen Änderungen versehen, am 17. 6. 1993 vom Parlament beschlossen und - zusammen mit einem ArbVG-Änderungsgesetz - in seinen wesentlichen Teilen3) mit 1. 7. 1993 in Kraft gesetzt.

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Artikel-Nr.
RdW 1993, 216

01.07.1993
Heft 7/1993
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).