Neue Rechtslage - Vorsicht beim Unternehmenskauf
Das monatelange Tauziehen um das „AVRAG“ (Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) hat sein Ende gefunden. Nachdem der frühere Entwurf1) in den Sozialpartnerverhandlungen nochmals gründlich überarbeitet worden war, wobei ein Gutteil der Anregungen von Runggaldier aufgegriffen wurde, passierte der geänderte Entwurf am 18. 5. 1993 den Ministerrat2), wurde am 8. 6. 1993 in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales noch mit ein paar kleinen Änderungen versehen, am 17. 6. 1993 vom Parlament beschlossen und - zusammen mit einem ArbVG-Änderungsgesetz - in seinen wesentlichen Teilen3) mit 1. 7. 1993 in Kraft gesetzt.
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