Ziel des AVHG-Entwurfes ist die Angleichung der Rechte der Arbeiter an jene der Angestellten. Im Folgenden Beitrag soll nun der Frage nachgegangen werden, ob dies damit auch tatsächlich erreicht wird. Darüber hinaus sollen einzelne problematische Aspekte des Entwurfes aufgezeigt werden.
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Mag. Dr. Monika Drs ist ao. Universitätsprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Sie beschäftigt sich in ihren Publikationen und Vorträgen ua auch immer wieder mit Fragen des Betriebspensionsrechts.
Publikationen (Auswahl):
Kommentierung diverser Paragraphen im „Zellern Kommentar zum Arbeitsrecht“2 (2011); „Allgemeiner Kündigungs- und Entlassungsschutz, Neuerungen durch die kleine ArbVG-Novelle BGBl I 2010/101“, in Resch, „Kündigungs- und Entlassungsschutz: Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung“ (2012) 15 ff; „Arbeitsrechtliche Instrumentarien zur Beschäftigungssicherung“, in Resch, „Beschäftigungssicherung in der Wirtschaftskrise“ (2009) 17; Arbeits- und Sozialrecht, Lernen – Üben – Wissen (2009); Betriebspensionsrecht (Hrsg und Mitautorin, 2008).