Noch kurz vor der Sommerpause 2007 hat der Nationalrat die umfassendste Arbeitszeitrecht-Novelle seit 10 Jahren beschlossen (BGBl 2007/61). Bemerkenswert ist dabei die Geschwindigkeit, mit der dieses Vorhaben verwirklicht wurde. Möglich wurde diese rasche AZG-Novellierung wohl nur deshalb, weil damit im Wesentlichen ein Sozialpartnerabkommen vom Dezember 2006 zur Reform des Arbeitszeitrechts umgesetzt wurde. In diesem Beitrag werden die für die betriebliche Praxis wichtigsten Neuerungen im AZG dargestellt, die mit 1. 1. 2008 in Kraft treten.
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