Arbeitsrecht

AZG neu: Was erwartet uns ab 1. 1. 2008?

Dr. Remo Sacherer

Noch kurz vor der Sommerpause 2007 hat der Nationalrat die umfassendste Arbeitszeitrecht-Novelle seit 10 Jahren beschlossen (BGBl 2007/61). Bemerkenswert ist dabei die Geschwindigkeit, mit der dieses Vorhaben verwirklicht wurde. Möglich wurde diese rasche AZG-Novellierung wohl nur deshalb, weil damit im Wesentlichen ein Sozialpartnerabkommen vom Dezember 2006 zur Reform des Arbeitszeitrechts umgesetzt wurde. In diesem Beitrag werden die für die betriebliche Praxis wichtigsten Neuerungen im AZG dargestellt, die mit 1. 1. 2008 in Kraft treten.

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Artikel-Nr.
RdW 2007/639

15.10.2007
Heft 10/2007
Autor/in
Remo Sacherer

Dr. Remo Sacherer, LL.M., ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von MOSATI Rechtsanwälten (www.mosati.at), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien, Lektor für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Wiener Neustadt sowie Trainer für Arbeitsrecht am WIFI Wien.

Publikationen (Auswahl):
Basiswissen Arbeits- und Sozialrecht5 (2010) (gemeinsam mit Eichinger und Kreil); Kommentar zum Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (2006) (gemeinsam mit B. Schwarz);Arbeitskräfteüberlassung in Österreich und der EU. Rechtliche und soziale Aspekte (2001);Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitendem Arbeitskräfteeinsatz, Zeitschrift für europäisches Arbeits- und Sozialrecht (ZESAR) 2005, 363-374 (gemeinsam mit Runggaldier).