(Perl, SWK 11/2009, T 87)
Aufgrund des geänderten Art 26 OECD-MA hindert in Zukunft ein innerstaatliches Bankgeheimnis den Informationsaustausch nicht mehr. Der von Österreich dazu abgegebene Vorbehalt soll nun zurückgezogen werden, weil das Bankgeheimnis nach Ansicht des BMF einem Informationsaustausch nicht entgegensteht. Allerdings könne der OECD-Standard ohne Änderung des per Verfassungsbestimmung geschützten Bankgeheimnisses in § 38 BWG nicht verwirklicht werden.
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