In der RdW 12b/2009 wurde der erste Teil noch ungelöster Zweifelsfragen zum "Bankgeheimnis neu" vorgestellt.
Nach den OECD-Standards sollen Informationen ausgetauscht werden, die "voraussichtlich erheblich" ("foreseeably relevant") sind. Dieser Maßstab soll für einen Informationsaustausch im weitestmöglichen Umfang sorgen und gleichzeitig klarstellen, dass es den Vertragsstaaten nicht freisteht, "fishing expeditions" zu unternehmen oder um Auskünfte zu ersuchen, die wahrscheinlich für die Steuerangelegenheiten eines bestimmten Steuerpflichtigen unerheblich sind.1 Eine Definition, was genaue eine solche nicht gestattete "fishing expedition" sein soll, findet sich in den OECD-Unterlagen jedoch nicht.
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