Artikelrundschau August 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

BAO: Aufhebung (ersatzlos)? (Summersberger, AVR 4/2020, S. 141)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Es gebe mehrere Arten der Bescheidaufhebung: zu unterscheiden sei zwischen ersatzlosen und nicht ersatzlosen Aufhebungen. Zu klären sei, ob die BAO eine kassatorische Aufhebung auch zulasse, wenn der Sachverhalt durch die Abgabenbehörde ausreichend geklärt sei und keine Rechtfertigung für eine Zurückverweisung erkannt werden könne. Spreche die Abgabenbehörde eine Aufhebung nach § 279 Abs 1 BAO aus, dürfe man in der Regel davon ausgehen, dass nachfolgend kein Bescheid mehr ergehen werde.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/669

07.10.2020
Heft 19/2020