Wirtschaftsrecht

Baurecht an bestehenden Gebäuden

Peter Csoklich

Durch die Baurechts-Novelle 1990 sind - nicht zuletzt aufgrund vielfältiger Anregungen der Wissenschaft1) - wesentliche Einschränkungen für die Begründung von Baurechten weggefallen. Erklärtes Ziel dieser Novelle war, die Begründung von Baurechten zu fordern und dadurch das wegen seiner weitgehend fehlenden Publizität problematische, jedoch in der Praxis „exzessiv verwendete“2) Superädifikat zurückzudrängen3). Dieser vom Gesetzgeber beabsichtigte „Frühling des Baurechts“ hat aber neue Zweifelsfragen geweckt, von denen eine hier näher untersucht werden soll, nämlich ob ein Baurecht auch an bereits bestehenden Gebäuden begründet werden kann.

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Artikel-Nr.
RdW 1991, 254

01.09.1991
Heft 9/1991
Autor/in
Peter Csoklich

RA Mag. Dr. Peter Csoklich studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaft in Wien; seit 1993 Partner in der Doralt Seist Csoklich Rechtsanwaltspartnerschaft; Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien; Honorarprofessor an der Wirtschaftsuniversität Wien; Vertreter des ÖRAK in CCBE-Arbeitsgruppen, ua zum Europäischen Vertragsrecht.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts, etwa International Encyclopedia of Transport Law – Austria2 (gemeinsam mit Jesser), in: International Encyclopedia of Law (2008); Kommentar zu den österr. Parallelbestimmungen zu §§ 63-65, 72–75 dAktG, in: Münchner Kommentar zum Aktiengesetz3 (2008-2012); Kommentierung der §§ 67-70 AktG in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2012); Kommentierung der §§ 407–451 UGB, AÖSp, CMR, in: Jabornegg/Artmann, UGB-Kommentar2 (2010).