Steuerrecht aktuell

Baurechte in der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr - der Kapitalwert von Bauzinsen als gesetzlich vorgegebener gemeiner Wert

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Baurechte werden in der Regel gegen Einmalzahlungen und/oder Baurechtszinsen auf die Laufzeit der Baurechte eingeräumt. Der VwGH lehnt eine Mindestbemessungsgrundlage in Höhe des gemeinen Werts (und folgerichtig ebenso des Grundstückwerts) des mit einem Baurecht belasteten Grund und Bodens systematisch konsistent ab. Der Beitrag klärt die Bemessung der Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr im Anschluss an die Rechtsprechung des VwGH und die systematisch konsistenten Vorgaben des ersten Teils des BewG (§§ 2 bis 17 BewG).

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2018/905

30.12.2018
Heft 24/2018
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.