Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 verankere eine umfassende Neuordnung der Ertragsbesteuerung von Grundstücken im Betriebs- und Privatvermögen. Eine lückenlose und gleichmäßige Ertragsbesteuerung (ESt und KöSt) sei das Ziel dieser Neuordnung. Seit dem Inkrafttreten mit dem 1. April 2012 (nach Ablauf des 31. März 2012) seien mehr als zehn Jahre vergangen. Einige Fragen von grundsätzlicher Bedeutung seien noch offen. Das gelte auch für Baurechte. Systematisch und teleologisch konsistente Lösungen offener Fragen von Baurechten im Abgabenrecht würden entwickelt.
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