Artikelrundschau November 2018 / Gebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöG

Baurechte und Mindestbemessungsgrundlage (Beiser, SWK 32/2018, S. 1418)

MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Werden Baurechte eingeräumt, stelle sich die Frage, ob der (gemeine oder Grundstücks-) Wert des Grund und Bodens die Mindestbemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bildet. Werden Baurechte marktkonform entgeltlich eingeräumt, entspreche die Gegenleistung dem gemeinen Wert des Baurechts. Nur in Fällen einer zu niedrigen Gegenleistung sei der gemeine Wert des Baurechts eigenständig zu ermitteln.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/47

12.02.2019
Heft 1-2/2019