Wäre die Grunderwerbsteuer anlässlich des Verkaufs des BAWAG-Penthauses geprüft worden, dann wäre der Sachbezug in Höhe von rund 7 Mio Euro mit großer Wahrscheinlichkeit schon damals aufgedeckt worden.
Der Fall des BAWAG-Penthauses mit dem niedrigen Kaufpreis als lohnwerter Vorteil zeigt, dass die derzeitige Selbstberechnung bei den Gebühren und Verkehrsteuern mit erheblichen Mängeln behaftet ist. Nicht nur die Abfuhr der Steuer selbst ist für den Fiskus nicht kontrollierbar, darüberhinaus gehen wichtige Kontrollmöglichkeiten für andere Abgaben verloren.
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