Noch vor der Sommerpause wurde das umfangreiche Budgetbegleitgesetz 2025 im Parlament angenommen. Am 16. Juni 2025 erfolgte die Beschlussfassung im Nationalrat, am 26. Juni passierte das Sammelgesetz den Bundesrat und die Kundmachung erfolgte mit BGBl I 2025/25 vom 30. 6. 2025. In der Immobilienbesteuerung kommt es damit zu folgenden Änderungen (siehe auch schon ÖStZ 2025/241 und ÖStZ 2025/294):
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