Arbeitsrecht

Beendigung der Betriebsratsfreistellung bei Veräußerung von Betriebsteilen an konzernfremde Dritte

Georg Schima

Dem Wortlaut des § 117 Abs 6 ArbVG zufolge dauert die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes bei der rechtlichen Verselbständigung (zB im Zuge der Veräußerung) von Betriebsteilen ungeachtet des Absinkens der Belegschaft auf 150 Arbeitnehmer oder darunter selbst dann bis zur Beendigung der Mandatsdauer, wenn der verselbständigte (veräußerte) Betriebsteil nicht in einer konzernartigen Verbindung verbleibt.

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Artikel-Nr.
RdW 1998, 284

15.05.1998
Heft 5/1998
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).