Die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines begünstigten Behinderten werden durch das Zusammenspiel des besonderen Kündigungsschutzes bei Vorliegen einer begünstigten Behinderung und des Diskriminierungsschutzes bei schlichter Behinderung bestimmt. Im Folgenden werden anhand der aktuellen Rsp die Konsequenzen dieser Schutzbestimmungen aufgezeigt, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte, weil der Arbeitnehmer das Vorliegen einer begünstigten Behinderung verschwiegen hat.
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