Steuerrecht

Befangenheit in Theorie und PraxisMittelbare und unmittelbare Mitwirkung befangener Organe

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt

Ist das Verfahren gesetzwidrig, wenn ein befangener Beamter nur beratend mitgewirkt hat? -- Nein, meint man im BMF, ein Verfahrensmangel liegt nur dann vor, wenn der befangene Beamte „unmittelbar“ mitgewirkt, also etwa selbst den Bescheid erlassen hat. Die Auffassung des BMF lädt zu Missbrauch ein.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/519

15.10.2003
Heft 10/2003
Autor/in
Werner Doralt

em. o.Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt an der Universität Wien Finanzrecht.