Ist das Verfahren gesetzwidrig, wenn ein befangener Beamter nur beratend mitgewirkt hat? -- Nein, meint man im BMF, ein Verfahrensmangel liegt nur dann vor, wenn der befangene Beamte „unmittelbar“ mitgewirkt, also etwa selbst den Bescheid erlassen hat. Die Auffassung des BMF lädt zu Missbrauch ein.
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