Am 12. 9. 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag über den Rahmen der Unternehmensbesteuerung in Europa.1 Ausgangspunkt dieses Vorschlags war Aktionspunkt 5 der Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament bzw den Europäischen Rat zur Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert, der im Wesentlichen die gemeinsame steuerliche Gewinnermittlung von Unternehmen bzw die formelbasierte Gewinnverteilung auf die EU-Mitgliedstaaten behandelte.2 BEFIT ersetzt den in der Vergangenheit bereits mehrfach diskutierten,3 jedoch mangels politischer Einigung zu insb den Regelungen der Gewinnaufteilung und des persönlichen Anwendungsbereichs gescheiterten und daher widerrufenen Vorschlag zu einer gemeinsam konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage (CCCTB bzw GKKB).4 Aufgrund der bereits beschlossenen bzw auf breite Zustimmung gestoßenen Normen zur Gewinnverteilung internationaler Unternehmen (Pillar I)5 und einer globalen Mindestbesteuerung (Pillar II)6 hat sich die Wahrscheinlichkeit zur Einigung, unter Berücksichtigung der bereits langanhaltenden einschlägigen Diskussion, auf BEFIT erhöht.7 Im Falle der Beschlussfassung ist die Umsetzung in das nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. 1. 2028 vorgesehen, die entsprechenden Vorschriften sollen infolgedessen mit 1. 7. 2028 in Kraft treten.8 Fünf Jahre nach Inkrafttreten ist eine Evaluierung seitens der EU-Kommission vorgesehen.9
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