Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Befristete Anhebung von Pendlerpauschale und Pendlereuro endet mit Ende Juni

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Bis inklusive Juni 2023 gilt noch das um 50 % erhöhte Pendlerpauschale sowie der erhöhte Pendlereuro (siehe BGBl I 2022/63). Mit einer Verlängerung der Regelung bzw einer Übernahme ins Dauerrecht ist aus derzeitiger Sicht nicht zu rechnen, sodass (vorbehaltlich einer noch kurzfristigen Änderung) ab Juli 2023 wieder die alten Werte gelten.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/279

14.06.2023
Heft 6/2023