Arbeitsrecht

Befristung, Kündigung und (Nicht-)Verlängerung

Dr. Andreas Gerhartl

Ob ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, ist keineswegs immer so klar, wie es auf den ersten Blick zu scheinen vermag, hat für die Frage, auf welche Weise das Arbeitsverhältnis endet bzw enden kann, aber maßgebliche Bedeutung. Dies gilt insb dann, wenn die Vertragsparteien zusätzliche Vereinbarungen in Bezug auf die Beendigungsmöglichkeiten treffen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Problemstellungen und die dazu entwickelten Lösungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/202

18.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Andreas Gerhartl

Dr. Andreas Gerhartl ist Mitarbeiter des Büros der Landesgeschäftsführung des AMS Niederösterreich.

Arbeitsschwerpunkte:
Arbeits- und Sozialrecht, Vergaberecht, Daten­­schutz­recht.