Der EuGH klärt die Relevanz von Beginn und Dauer einer Warenbewegung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und Erwerben und für das Qualitätsmerkmal "neu" bei Fahrzeugen. Die Auffassung des EuGH fördert Rechtssicherheit und Praktikabilität.
Der EuGH prägt in seinem Urteilsspruch folgende Rechtssätze:
Die Einstufung eines Umsatzes als innergemeinschaftliche Lieferung oder innergemeinschaftlicher Erwerb hängt nicht von der Einhaltung einer Frist ab, innerhalb derer die Beförderung beginnen oder abgeschlossen sein muss.Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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