(Renner, RdW 2012/600, S. 557)
Nach Ansicht des BMF komme bei von iSd §§ 34 ff BAO abgabenrechtlich begünstigten Körperschaften geführten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die nicht eindeutig einer der Kategorien des § 45 BAO zuordenbar sind, das Konstrukt des sog "Mischbetriebs" zum Tragen. Dieses möge zwar verwaltungsökonomisch und praktikabel sein, könne aber uU zu Wettbewerbsverzerrung gegenüber gleichartigen stpfl Betrieben führen. Die "Klarstellungen" des Wartungserlasses 2012 zu den VereinsR 2001 würden diese Tendenz untermauern.
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