Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 (AbgÄG 2024) plane der Gesetzgeber eine Änderung dahingehend, dass virtuelle Beteiligungen (phantom shares) steuerneutral in neue Start-up-Mitarbeiterbeteiligungen - unter gewissen Voraussetzungen - überführt werden könnten. Der Beitrag gibt einen Überblick über die neue Regelung und geht abschließend auf verschiedene Zweifelsfragen iZm der Neuregelung ein.
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