(Kamper/Albrecher, SWK 8/2010, S 379)
Die Umsetzung von kostensenkenden Ausgliederungen bestimmter Tätigkeiten der öffentlichen Hand scheitert häufig am Problem, dass die Arbeitslöhne der direkt bei einer Gemeinde angestellten Arbeitnehmer nicht mit USt belastet sind, während eine Tochtergesellschaft, die solche Leistungen erbringt, im Normalfall USt in Rechnung stellen muss. Die USt werde so zu einem Kostenfaktor, der die Reformmaßnahme blockiere.
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