(Renner, SWK 6/2010, S 275)
Eine plötzliche zB mit einer Gehbehinderung verbundene Erkrankung kann dazu führen, dass die Wohnstätte behindertengerecht umgebaut werden muss. Die entsprechenden Aufwendungen sind laut BFH eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie so stark unter dem Gebot der sich aus der Situation ergebenden Zwangsläufigkeit stehen, dass eine Erlangung eines Gegenwerts in den Hintergrund tritt. Der Autor vergleicht diese Entscheidung mit der Ansicht des VwGH.
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