Steuerrecht

Behinderungsbedingter Umbau einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung

Mag. Bernhard Renner

Muss infolge einer Behinderung das Wohnungsumfeld neu gestaltet werden, ist im Umfang einer behinderungsadäquaten, standardmäßigen Ausstattung für die Beurteilung als außergewöhnliche Belastung ein Gegenwert nicht zu prüfen und lediglich allfälliger "Luxusaufwand" nicht abzugsfähig. Es ist auch bedeutungslos, ob der wegen der Behinderung notwendige Gegenstand auch anderweitig Verwendung finden kann; entscheidend ist, ob die Aufwendungen in Hinsicht auf die Behinderung zwangsläufig entstehen, dh andernfalls nicht notwendig gewesen wären.1

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Artikel-Nr.
RdW 2013/242

17.04.2013
Heft 4/2013
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.