Gem § 8 Abs 4 DiStG 2020 sollen jährlich 15 Mio € des Steueraufkommens aus der nationalen Digitalsteuer zur Förderung des digitalen Transformationsprozesses österreichischer Medienunternehmen verwendet werden. Dieser Beitrag beleuchtet beihilfenrechtliche Fragen in einer rechtsvergleichenden Zusammenschau mit anderen österreichischen Medienförderungen und Entscheidungen der Europäischen Kommission zu nationalen Presse- und Filmförderungen.
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